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Barrierefreiheitserklärung - Civic Innovation Platform

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das für die Website verantwortliche Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 08.07.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.civic-innovation.de.

Diese Website wird derzeit unter Einhaltung der Anforderungen an BITV 2.0 überarbeitet und ist aktuell nicht barrierefrei. Für die Website wird ein WCAG-Test auf Einhaltung der Anforderungen an BITV 2.0 bis zum 31.01.2021 durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht. Die Ergebnisse des WCAG-Tests werden in der weiteren Überarbeitung berücksichtigt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.civic-innovation.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte senden Sie dafür Ihr Feedback an: .

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Telefon: 03018 527-0
E-Mail:

Wenn Sie uns eine De-Mail schicken wollen, können Sie diese an schicken. Mehr zu De-Mail finden Sie hier.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail:
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de