Kontakt für Fragen
Solltet ihr Fragen im Zusammenhang mit dem Interessenbekundungsverfahren haben, können diese schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse gestellt werden: cip-projekte[at]gsub.de.
Im Rahmen unseres neuen Förderprogramms „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten“ sollen die Entwicklung und der Einsatz von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen unterstützt und somit konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Arbeitswelt geschaffen werden.
Hier geht es zur Förderrichtlinie!
1. Ziel der Förderrichtlinie: Mit dem CIP-Förderprogramm möchten wir die inter- und transdisziplinäre Arbeit an gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten KI-Projekten mit arbeits- und sozialpolitischem Bezug anregen und fördern und so den menschenzentrierten Einsatz von KI sowie die Verbreitung und Wahrnehmung von KI in der Gesellschaft im Sinne ihres gemeinwohlorientierten Nutzens vorantreiben.
2. Klare inhaltliche Ausrichtung der Projekte: Voraussetzung für die Förderung sind u. a. eine klar erkennbare Gemeinwohlorientierung, der Einsatz von KI-Technologie und ein eindeutiger Bezug zu den Themen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Gefördert werden können insbesondere Projekte zur Verbesserung von:
3. Interdisziplinäre und/oder sektorenübergreifende Projektverbünde: Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorübergreifende Projektverbünde. Interdisziplinär und/oder sektorenübergreifend im Sinne der Richtlinie sind Projekte, deren Partnerinnen und Partner unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche repräsentieren und damit unterschiedliche Perspektiven in die Umsetzung einbringen. Vgl. hierzu auch Nummer 4 „Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger“ und Nummer 5 „Besondere Zuwendungsvoraussetzungen“ der Richtlinie.
4. Höhe der Zuwendung: Für ein Verbundprojekt können maximal bis zu 500.000 € aus Bundesmitteln beantragt werden.
5. Dauer der Förderung: Die Förderrichtlinie ist bis Ende 2024 befristet.
6. Ideenwettbewerb vs. Förderrichtlinie: Während der Ideenwettbewerb die Weiterentwicklung von Ideen zum tragfähigen Konzept für gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen unterstützt, zielt die Förderrichtlinie auf die Förderung von KI-Projekten ab. In diesem Sinne baut die Projektförderung logisch auf den Ideenwettbewerb auf, ohne dass eine vorherige Teilnahme am Ideenwettbewerb erforderlich ist.
1. Informationen einsehen
Details und Informationen zur CIP-Förderrichtlinie und dem Interessensbekundungsverfahren sowie den entsprechenden Formularen und Anlagen findet ihr auf den folgenden Seiten:
2. Interessensbekundung einreichen
Die Interessensbekundungen müssen bis zum 20.06.2023 rechtsverbindlich unterschrieben als Scan elektronisch per Mail und als unterschriebenes Original auf dem Postweg bei der gsub eingegangen sein. Bitte unbedingt die Einreichungsfristen beachten! Es werden nur Interessenbekundungen berücksichtigt, die fristgemäß eingereicht werden. Dafür ist das vorgegebene Interessenbekundungsformular vollständig auszufüllen. Dieses benennt jeweils weitere Punkte, die dabei zu beachten sind.
3. Auswahl der eingereichten Interessensbekundungen
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren. Dabei dient die Interessenbekundung als Grundlage für die Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projektes. Nicht ausgewählte Bewerberinnen bzw. Bewerber erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bei positiver Bewertung wird der Projektverbund aufgefordert, einen Antrag einzureichen. Vgl. hierzu auch Nummer 8 „Antragsverfahren“ der CIP-Förderrichtlinie.
Bitte beachtet, dass die hier angeführten Informationen lediglich als Hilfestellung dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die CIP-Förderrichtlinie.
Solltet ihr Fragen im Zusammenhang mit dem Interessenbekundungsverfahren haben, können diese schriftlich an die folgende E-Mail-Adresse gestellt werden: cip-projekte[at]gsub.de.