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Detail - Civic Innovation Platform

  • Aktuelles

Förderrichtlinie zur Civic Innovation Platform

Am 10.05.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine neue Förderrichtlinie im Rahmen der Civic Innovation Platform (CIP) veröffentlicht. Ziel der Förderrichtlinie ist es, euch bei der Umsetzung von praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen zu unterstützen und somit konkrete Lösungen für bestehende Herausforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Arbeitswelt zu schaffen. Mit der Förderung möchten wir die inter- und transdisziplinäre Arbeit an gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten KI-Projekten mit arbeits- und sozialpolitischem Bezug anregen und unterstützen. So treiben wir den menschenzentrierten Einsatz von KI sowie die Verbreitung und Wahrnehmung von KI in der Gesellschaft im Sinne ihres gemeinwohlorientierten Nutzens voran.

Ab sofort könnt ihr daher gemeinsam mit Projektpartner*innen eine Interessenbekundung im Rahmen der CIP-Förderrichtlinie „Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten“ einreichen. Für ein Verbundprojekt können maximal bis zu 500.000 € aus Bundesmitteln beantragt werden. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über den mit der Programmbetreuung beauftragten Projektträger Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH.

Was und wer wird gefördert?

Was ihr dafür mitbringen müsst, sind tragfähige Konzepte für gemeinwohlorientierte Innovationen, die KI-Technologie nutzen und die ihr in einer sektorenübergreifenden und/oder interdisziplinären Projektpartnerschaft umzusetzen plant. Außerdem müssen die Projektvorhaben neben der klar erkennbaren Gemeinwohlorientierung und der Nutzung von KI-Technologie einen deutlich erkennbaren Zusammenhang zu den Handlungsfeldern des BMAS aufweisen. Dazu gehören Themen wie zum Beispiel Arbeitsmarkt, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterbildung und Arbeitsorganisation.

Wie kann ich am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen?

Die Interessenbekundungen müssen bis zum 20.06.2023 rechtsverbindlich unterschrieben als Scan elektronisch per Mail und als unterschriebenes Original auf dem Postweg bei der gsub eingegangen sein. Bitte unbedingt die Einreichungsfristen beachten! Es werden nur Interessenbekundungen berücksichtigt, die fristgemäß eingereicht werden.

Dafür ist das vorgegebene Interessenbekundungsformular vollständig auszufüllen. Dieses benennt jeweils weitere Punkte, die dabei zu beachten sind. Die Interessenbekundung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projektes. Bei positiver Bewertung wird der Projektverbund aufgefordert, einen Antrag einzureichen.

Bitte beachtet, dass die hier angeführten Informationen lediglich als Hilfestellung dienen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die CIP-Förderrichtlinie.